ITALIEN
ALLEMAND
ALLEMAND
ITALIEN

  

parlamento


sostantivo maschile
  Parlament das

Parlamento
Das Parlament ist das gesetzgebende Organ des italienischen Staates. Es besteht aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Das passive Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erlangen italienische Bürger mit 25 Jahren; für den Senat kann man erst mit 40 Jahren kandidieren. Das Parlament wird für maximal fünf Jahre gewählt; die Legislaturperiode kann nur im Kriegsfall verlängert werden.


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