FRANÇAIS
ALLEMAND
ALLEMAND
FRANÇAIS

  

conseil

[kɔ̃sɛj]
nom masculin
1. [avis]   Rat(schlag) der
 donner un conseil (à qqn)   (jm) einen Rat geben
 suivre les conseils de qqn   js Ratschläge befolgen
2. [assemblée]   Rat der
 conseil d'administration   Verwaltungsrat
 conseil de classe   Notenkonferenz die
 le Conseil constitutionnel  französischer Verfassungsrat
 conseil de discipline   Disziplinarrat
 le Conseil d'État  französischer Staatsrat
 le Conseil des ministres  französischer Ministerrat
 conseil municipal   Gemeinderat, Stadtrat
 le Conseil supérieur de la magistrature  Oberster Rat des Richterstandes


LE CONSEIL CONSTITUTIONNEL
Der "Conseil constitutionnel" besteht aus neun Mitgliedern, die für neun Jahre gewählt werden. Ihm gehören auch die ehemaligen Präsidenten der Französischen Republik an. Der Präsident der Republik kann ebenso wie jedes Mitglied des Parlaments dem Conseil constitutionnel Gesetze zur Überprüfung vorlegen.


LE CONSEIL D'ÉTAT
In Frankreich besteht der "Conseil d'État" aus zweihundert Mitgliedern. Er ist gleichzeitig das höchste Gericht, an das die Rechtssachen des Staates verwiesen werden, und ein beratendes Organ, dem man Gesetzentwürfe und Dekrete der Regierung vorlegt, bevor sie an den Ministerrat weitergereicht werden.


LE CONSEIL DES MINISTRES
Der Präsident persönlich leitet den "Conseil des ministres". Dieser tritt gewöhnlich jeden Mittwochmorgen zusammen. Wenn sich die Minister nur im Beisein des Premierministers versammeln, spricht man eher vom "Conseil du cabinet".


LE CONSEIL SUPÉRIEUR DE LA MAGISTRATURE
Dieses staatliche Organ besteht aus zehn Mitgliedern: dem Justizminister und neun weiteren, vom Präsident der Republik ernannt. Es wird bei der Ernennung von Mitgliedern der Justizbehörden zurate gezogen ebenso wie bei Gesetzgebungsfragen, wenn die Judikative betroffen ist. Der "Conseil supérieur de la magistrature" wird angerufen, wenn der Präsident von seinem Amnestierecht Gebrauch machen will.


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