House of Lords
noun
(UK)
the House of Lords das britische Oberhaus
HOUSE OF LORDS |
Das britische Oberhaus ist das höchste Berufungsgericht im Vereinigten Königreich (mit Ausnahme von Schottland, das sein eigenes Gerichtswesen hat) und befugt, gewisse Gesetzesvorlagen, die das Unterhaus bereits verabschiedet hat, zu revidieren. Zusammen mit dem Unterhaus bildet es das britische Parlament, (die so genannten Houses of Parliament). Das Oberhaus bestand traditionell aus den Peers (Angehörigen des Hochadels) und hochrangigen Kirchenmännern. Im November 1999 wurde die Zahl der Peers mit ererbtem Titel reduziert, und es ist derzeit noch unklar, wer sie ersetzen wird. |