ANGLAIS
ALLEMAND
ALLEMAND
ANGLAIS

  

House of Lords


noun
(UK)
 the House of Lords   das britische Oberhaus

HOUSE OF LORDS
Das britische Oberhaus ist das höchste Berufungsgericht im Vereinigten Königreich (mit Ausnahme von Schottland, das sein eigenes Gerichtswesen hat) und befugt, gewisse Gesetzesvorlagen, die das Unterhaus bereits verabschiedet hat, zu revidieren. Zusammen mit dem Unterhaus bildet es das britische Parlament, (die so genannten Houses of Parliament). Das Oberhaus bestand traditionell aus den Peers (Angehörigen des Hochadels) und hochrangigen Kirchenmännern. Im November 1999 wurde die Zahl der Peers mit ererbtem Titel reduziert, und es ist derzeit noch unklar, wer sie ersetzen wird.


Mots proches

Complétez la séquence avec la proposition qui convient.

  • Look at that girl! She … a funny hat!