conseil
[kɔ̃sɛj]nom masculin
1. | [avis]
Rat(schlag) der
donner un conseil (à qqn) (jm) einen Rat geben suivre les conseils de qqn js Ratschläge befolgen |
2. | [assemblée]
Rat der
conseil d'administration Verwaltungsrat conseil de classe Notenkonferenz die le Conseil constitutionnel französischer Verfassungsrat conseil de discipline Disziplinarrat le Conseil d'État französischer Staatsrat le Conseil des ministres französischer Ministerrat conseil municipal Gemeinderat, Stadtrat le Conseil supérieur de la magistrature Oberster Rat des Richterstandes |
LE CONSEIL CONSTITUTIONNEL |
Der "Conseil constitutionnel" besteht aus neun Mitgliedern, die für neun Jahre gewählt werden. Ihm gehören auch die ehemaligen Präsidenten der Französischen Republik an. Der Präsident der Republik kann ebenso wie jedes Mitglied des Parlaments dem Conseil constitutionnel Gesetze zur Überprüfung vorlegen. |
LE CONSEIL D'ÉTAT |
In Frankreich besteht der "Conseil d'État" aus zweihundert Mitgliedern. Er ist gleichzeitig das höchste Gericht, an das die Rechtssachen des Staates verwiesen werden, und ein beratendes Organ, dem man Gesetzentwürfe und Dekrete der Regierung vorlegt, bevor sie an den Ministerrat weitergereicht werden. |
LE CONSEIL DES MINISTRES |
Der Präsident persönlich leitet den "Conseil des ministres". Dieser tritt gewöhnlich jeden Mittwochmorgen zusammen. Wenn sich die Minister nur im Beisein des Premierministers versammeln, spricht man eher vom "Conseil du cabinet". |
LE CONSEIL SUPÉRIEUR DE LA MAGISTRATURE |
Dieses staatliche Organ besteht aus zehn Mitgliedern: dem Justizminister und neun weiteren, vom Präsident der Republik ernannt. Es wird bei der Ernennung von Mitgliedern der Justizbehörden zurate gezogen ebenso wie bei Gesetzgebungsfragen, wenn die Judikative betroffen ist. Der "Conseil supérieur de la magistrature" wird angerufen, wenn der Präsident von seinem Amnestierecht Gebrauch machen will. |